Sportfischereiverein Büchen e.V.

Absage der Termine

ACHTUNG

Das im April abgesagte Anangeln findet nun am Sonntag, den 24. Mai statt!

Treffpunkt: Kiessee VIII, 6.00 Uhr bis 13.00 Uhr.

Es sind die aktuell gültigen Hygiene- und Verhaltensmaßregeln zu befolgen.

Das für den 17. Mai geplante Frühlingsfest fällt aus.

Alle weiteren Veranstaltungen finden wie geplant statt.

Impressionen vom Frühlingsfest 2019

Auch wenn aus den verschiedensten Gründen improvisiert werden musste, bleibt das Frühlingsfest des SFV Büchen bei den Besuchern noch lange in guter Erinnerung.

Es waren die Bootsfahrten, die tatsächlich vom Vereinsvorstand Ronald Wischmann, persönlich in die Hand bzw. Ruder genommen wurden, die Verlosungen des „Frühlings“ und die sehr gute Verpflegung von Dörthe; nicht zu vergessen, die leckeren Torten und Kuchen, die von den Besuchernbei angenehmem „Frühlingswetter“ direkt am See in Witzeeze genossen wurden.

1. Hegefischen 2019

Den 15 Anglern des SFV Büchen störte das schlechte Wetter nicht, den Fischen aber schon. Bei dem Dauerregen blieben diese  dann doch lieber ganz tief unten im Wasser.

Königsangeln 2017

Neue Binnenfischereiverordnung Schleswig Holstein (BiFVO) ab Ende Juli 2016 in Kraft!

Die BiFVO ist überarbeitet worden und tritt in Kürze in Kraft. Die BiFVO gilt für Binnengewässer in Schleswig Holstein.

Für uns sind folgende Änderungen wichtig:

  • Künftig gibt es für 39 Fließgewässer in SH zum Schutz der Winterlaicher eine Winterschonzeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember.
    In dieser Zeit dürfen diese Gewässer gar nicht beangelt werden. In unserem Bereich betrifft es die Steinau Büchen.
  • Für einige Fischarten sind die Schonzeiten geändert worden; Neu ist eine Schonzeit für die
    • Quappe: vom 1. Januar bis 28. Februar, weitere unsere Vereinsgewässer / Gewässerordnung betreffende Änderungen der Schonzeiten sind:
    • Bachforelle: vom 1. Oktober bis 28. Februar
    • Gründling: vom 1. April bis 30. Juni
  • Die Behandlung von untermaßigen und / oder in der Schonzeit gefangenen Fischen ist näher definiert worden: Offenkundig nicht überlebensfähige Fische sollen vor dem Zurücksetzen unverzüglich tierschutzgerecht betäubt und getötet werden (§ 2, Abs. 3 BiFVO)
  • In der BiFVO § 7, Abs. 3 ist nun auch folgender Wortlaut in Bezug auf die Beaufsichtigung der Angeln veröffentlicht worden: Handangeln sind von der fischereiausübungsberechtigten Person ständig zu beaufsichtigen.
  • Interessant für Elbe-Angler in Geesthacht: Im Fischschonbezirk Elbe / Geesthacht ist jeglicher Fischfang verboten (§ 4 BiFVO). In der Anlage der BiFVO ist eine sehr gut verständliche Karte des Fischschonbezirkes enthalten:
  • Download über www.sfvb.de
  • Wir werden auf unserer nächsten JHV 2017 die Neuerungen der BiFVO entsprechend in unserer Gewässerordnung anpassen.

Jahreshauptversammlung 2016

Am Sonntag den 20.03.2016 findet in Witzeeze die Jahreshauptversammlung statt.
Weiter Informationen kommen in kürze.